Rundfunkgebühren für Praxiscomputer
GEZ kontrolliert Zahlungsmoral von Zahnärzten in Thüringen
Zu solchen Rundfunkempfangsgeräten zählen neben Radio und Autoradio in Firmenwagen seit einiger Zeit auch internetfähige Computer, Handys, iPhones und iPads, mit denen Radio- und Fernsehprogramme aufgezeichnet oder empfangen werden können.
Generell gilt dabei: Nicht die tatsächlichen Nutzung des Praxis-PC zum Fernsehen oder Radiohören ist entscheidend, sondern allein die theoretische Möglichkeit, dass man dies aufgrund der technischen Voraussetzungen tun könnte. Die GEZ-Gebühr für die Praxis wird auch unabhängig davon fällig, dass der Zahnarzt bereits in seiner Privatwohnung Rundfunkgebühren bezahlt.
Im Fall einer solchen Praxisüberprüfung rät die Kammer den Inhabern, sich zu vergewissern, ob der Kontrolleur tatsächlich im Auftrag der GEZ kommt. Sie sollten sich unbedingt den Dienstausweis zeigen lassen, um nicht auf betrügerische „Trittbrettfahrer“ hereinzufallen. Zudem weist die Kammer darauf hin, dass der Kontrolleur der Landesrundfunkanstalt Räume nicht durchsuchen darf. Das heißt, einer „Praxisbegehung“ kann man widersprechen.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei der Landeszahnärztekammer und der GEZ.
(Stand: 02.09.2010)








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